Viel Lärm um einen kleinen Vierbeiner

Maistadt. Neue Beamte brauchte das Revier, und bekam sie auch. Polizeimeisteranwärter G. trat am 05. März 2016 den praktischen Teil seiner Polizeiausbildung auf der Polizeiinspektion 1 der Polizei Maistadt an.

Sein erster großer Fall, ein handfester Streit zwischen einer Spaziergängerin und einer Hundehalterin an dem ansonsten so ruhigen Sonntagnachmittag.

Gegen 16.52 h rief Melanie T. bei der Polizei an und meldete, dass sie eine üble Umweltverschmutzerin gestellt habe und festhalte und dringend die Polizei vor Ort benötige. Erst nach mehrerem Nachfragen durch den Beamten am Telefon konkretisierte die Anruferin ihr Anliegen.

Eine Hundehalterin, welche tatenlos zusah, wie ihr Hund sein Geschäft auf dem Bürgersteig in der Kufsteiner Allee verrichtete, weigere sich trotz mehrfacher Aufforderung den Hundekot zu beseitigen. Deswegen habe sie die Kriminelle, wie sie die Hunderhalterin am Telefon titulierte, nach §127 StPO unter Arrest gestellt.

Ungeachtet der Flüche der Hundehalterin aus dem Hintergrund, alarmierte der diensthabende Polizeibeamte einen Streifenwagen gemäß Gemeindesatzung und Polizeiverordnung zu der kleinen Ordnungswidrigkeit, wie man es im Amtsdeutsch nennt. Eigentlich ein Fall für das Ordnungsamt der Stadt Maistadt, welches am Wochende üblicherweise jedoch nur einen Bereitschaftsdienst stellt. Dies wollte man den Kollegen des städtischen Vollzugsdienstes nicht antun und nahm sich somit der Sache selber an.

Somit begab sich Polizeimeisteranwärter G. unter Aufsicht seines Dienstgruppenleiters Polizeikommissar D. zu der Einsatzstelle, um seinen ersten großen Einsatz zu meistern.

Nach Eintreffen der Beamte brauchte es keines geschulten Blickes, um zu erfahren, dass die Situation festgefahren ist. Eine Vermittlung zwischen den Streitparteien schien erfolglos.

Die Melderin, die sich im Recht sah, eine Ordnungswidrigkeit beobachtet und gemeldet zu haben auf der einen Seite, auf der anderen Seite eine betagte Hundehalterin, die sich im Recht sah, auf Grund der über all die Jahre hinweg pünktlich gezahlter Hundesteuer, ihren Hund das Geschäft auf dem Bürgersteig verrichten zu lassen.

Die städtischen Statuten sind jedoch eindeutig. Es liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeldern bis zu 15.000 € belegt werden kann, wenn ein Vierbeiner Gehwege oder sonstigen öffentlichen Raum verunreinigt. Überlicherweise verwarnt das städtische Ordnungsamt Ersttäter und schreitet erst im Wiederholungsfall mit Verwarngeldern zwischen 15 und 50 € ein.

Dienstgruppenleiter Polizeikommissar D. konnte die Hunderhalterin mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 € dazu überzeugen, einen der bereitgestellten Hundekotbeuteln dafür zu nutzen, den Gehweg zu säubern.

Trotz Verwarn- und Bußgelder sowie Leinenpflicht in Maistadt, haben die Stadtväter und Stadtmütter ein Herz für den besten Freund des Menschen. Ca. 160 Hundestationen mit Hundekotbeuteln sowie spezielle Entsorgungsboxen, sehr nützlich bei sommerlichen Temperaturen, sind im Stadtgebiet verteilt. Betrieben, bestückt und geleert werden diese durch die Maistädter Stadtbetriebe. Hinzu kommen gleichfalls mehrere sogenannte Hundewiesen, wo den Vierbeiner ohne Leine freien Lauf gewährt wird. Seit 2014 ist der Waldpark “Am Storchenhain” in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Forstamt für die treuen Vierbeiner und ihre Besitzer/innen ausgelegt.